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Über Unseren Werkstattrat

Werkstattrat
Für die Mitwirkung innerhalb der Werkstatt sieht die gesetzliche Werkstätten Mitwirkungsverordnung (WMVO) die Einrichtung eines Gesamtwerkstattrates vor.

Dieser hat nach den gesetzlichen Bestimmungen spezielle Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte. Die Arbeit des Gesamtwerkstattrates wird durch eine Vertrauensperson, die der Gesamtwerkstattrat aus dem Kreise der Fachkräfte der Werkstatt wählt, unterstützt. Die Werkstatt stellt die erforderlichen zeitlichen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Über die gesetzliche Regelung hinaus, haben die einzelnen Betriebsstätten die Werkstattratvertretungen beibehalten, die speziell die Anliegen der Werkstattbeschäftigten vor Ort bearbeiten.

Der Gesamtwerkstattrat setzt sich aus Vertretern unserer 8 Häuser zusammen und umfasst insgesamt 9 Personen. Zu dem Aufgabengebiet des Werkstattrats gehören zum Beispiel die Mitwirkung und Gestaltung der Freizeiträume, Festsetzung von Arbeits- und Urlaubszeiten, Änderungen am Kiosksortiment sowie dessen Preisbildung und die Mitbestimmung bei arbeitsbegleitenden Maßnahmen.

Die Vorsitzende- und der Stellvertreter des Gesamtwerkstattrats - auch erster und zweiter Sprecher genannt - sind darüberhinaus Mitglied in der Landesarbeitgemeinschaft (LAG) und vertreten die Interessen der Werkstattbeschäftigten auf Landesebene.

Wenn Sie mehr über die LAG und deren Arbeit erfahren möchten, besuchen Sie doch gerne die offizielle Website über den folgenden Button:

Zur Website der LAG